Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf
Stand Mai 2026
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten
zwischen Ihnen und dem Händler (im Folgenden „wir“ oder „uns“) für alle mit uns
geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf genutzt wird.
Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die wir verwenden.
Ein easyCredit-Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. easyCredit-Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellen wir Ihnen mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener
Straße 25, 90471 Nürnberg (im Folgenden TeamBank AG) den easyCredit-Ratenkauf als weitere
Zahlungsmöglichkeit bereit.
Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte
dem easyCredit-Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von
easyCredit-Ratenkauf nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative
Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über easyCredit-Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt
keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung
des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei
monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen
Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor.
Die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem
easyCredit-Ratenkauf (einschließlich aus der jeweiligen Teilzahlungsabrede) werden jeweils
inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom
Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Die TeamBank AG ist ihrerseits
berechtigt, die an sie abgetretenen Forderungen inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte
insbesondere zu Refinanzierungszwecken (auch im Wege von Asset-Backed-Securities-
Transaktionen) ganz oder teilweise an oder auf Dritte (einschließlich Zweckgesellschaften)
abzutreten bzw. zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist die TeamBank AG berechtigt, den
betreffenden Dritten und den typischerweise eingeschalteten Dienstleistern die zur
Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen einschließlich
personenbezogener Daten (z. B. Stammdaten wie Name und Anschrift, Vertragsdaten wie
Gesamtbetrag, Zinssatz, monatliche Raten und Vertragslaufzeit sowie Bonitätsdaten und
Zahlungsdaten) zum Zwecke einer Prüfung und sachgerechten Rechtsverfolgung mitzuteilen;
solche Dritte und Dienstleister können insbesondere folgende Personen umfassen:
- Zweckgesellschaften, die als Erwerber der Forderungen fungieren;
- Treuhänder, Servicer, Sicherheitenverwalter und Zahlungsabwicklungsstellen;
- Rating-Agenturen, die mit der Bewertung der Transaktion beauftragt sind;
- Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, die im Zusammenhang mit der Transaktion tätig werden;
- potentielle Investoren und deren Berater im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung; sowie
- Aufsichtsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich.
Insoweit befreit der Kunde hiermit die TeamBank AG vom Bankgeheimnis.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine
Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder E-Mail an uns richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit easyCredit-Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die
TeamBank AG, die durch easyCredit-Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im
Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine
SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung.
Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z. B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von
dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift
einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete
Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von
Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie
im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der
SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die
Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine
Gutschrift.
4. Warenstreit
Sollten Sie Einwendungen, Einreden oder sonstige Gegenrechte im Hinblick auf die
Kaufpreisforderung geltend machen wollen, müssen Sie das gegenüber uns als Händler
erklären. Die TeamBank AG ist nur für die Bereitstellung der Zahlungsmöglichkeit
easyCredit-Ratenkauf zuständig, nicht aber für die Bearbeitung von Beschwerden, die den
Kaufvertrag betreffen.
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu easyCredit-Rechnung
Stand Mai 2026
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten
zwischen Ihnen und dem Händler (im Folgenden „wir” oder „uns”) für alle mit uns
geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Rechnungskauf (im Folgenden
easyCredit-Rechnung) bzw. der damit verbundene unentgeltliche Zahlungsaufschub genutzt
wird.
Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die wir verwenden.
Eine easyCredit-Rechnung ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. §13 BGB sind und
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. easyCredit-Rechnung
Für Ihren Kauf stellen wir Ihnen mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener
Straße 25, 90471 Nürnberg (im Folgenden TeamBank AG) easyCredit-Rechnung als weitere
Zahlungsmöglichkeit bereit.
Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte
dem easyCredit-Rechnung-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von
easyCredit-Rechnung nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative
Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über easyCredit-Rechnung kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt
keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Rechnung entscheiden Sie sich für einen
unentgeltlichen Aufschub der Zahlung des Kaufpreises. Sie müssen die Ware nicht sofort nach
Erhalt bezahlen, die Zahlung ist 30 Tage nach Lieferung zum nächsten Monatsersten fällig.
Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
vor.
Die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus oder im Zusammenhang mit
easyCredit-Rechnung werden jeweils inklusive sämtlicher Gestaltungsrechte im Rahmen eines
laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können
mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Die
TeamBank AG ist ihrerseits berechtigt, die an sie abgetretenen Forderungen inklusive
sämtlicher Gestaltungsrechte insbesondere zu Refinanzierungszwecken (auch im Wege von
Asset-Backed-Securities-Transaktionen) ganz oder teilweise an oder auf Dritte
(einschließlich Zweckgesellschaften) abzutreten bzw. zu übertragen. In diesem Zusammenhang
ist die TeamBank AG berechtigt, den betreffenden Dritten und den typischerweise
eingeschalteten Dienstleistern die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen
Informationen einschließlich personenbezogener Daten (z.B. Stammdaten wie Name und
Anschrift, Vertragsdaten wie Gesamtbetrag, Zinssatz, monatliche Raten und Vertragslaufzeit
sowie Bonitätsdaten und Zahlungsdaten) zum Zwecke einer Prüfung und sachgerechten
Rechtsverfolgung mitzuteilen; solche Dritte und Dienstleister können insbesondere folgende
Personen umfassen:
- Zweckgesellschaften, die als Erwerber der Forderungen fungieren;
- Treuhänder, Servicer, Sicherheitenverwalter und Zahlungsabwicklungsstellen;
- Rating-Agenturen, die mit der Bewertung der Transaktion beauftragt sind;
- Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater, die im Zusammenhang mit der Transaktion tätig werden;
- potentielle Investoren und deren Berater im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung; sowie
- Aufsichtsbehörden, soweit gesetzlich erforderlich.
Insoweit befreien Sie hiermit die TeamBank AG vom Bankgeheimnis.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine
Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder E-Mail an uns richten.
3. easyCredit-Rechnung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit easyCredit-Rechnung erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die
TeamBank AG, die durch easyCredit-Rechnung zu entrichtenden Zahlungen von Ihrem im
Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine
SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung.
Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem
in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift
einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete
Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von
Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie
im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der
SEPA-Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die
Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine
Gutschrift.
4. Warenstreit
Sollten Sie Einwendungen, Einreden oder sonstige Gegenrechte im Hinblick auf die
Kaufpreisforderung geltend machen wollen, müssen Sie das gegenüber uns als Händler
erklären. Die TeamBank AG ist nur für die Bereitstellung der Zahlungsmöglichkeit
easyCredit-Rechnung zuständig, nicht aber für die Bearbeitung von Beschwerden, die den
Kaufvertrag betreffen.